Technische Hilfeleistung“ (TLP)

Die Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ (TLP) wird nach den gültigen Bestimmungen der offiziellen Durchführungsrichtlinie abgehalten. Sie wird in Absprache mit der jeweiligen Ortsfeuerwehr und dem Bezirksfeuerwehrverband organisiert.

Anmeldung zur Leistungsprüfung

Für die Anmeldung ist es notwendig, Kontakt mit dem Hauptbewerter aufzunehmen. Nach dieser Kontaktaufnahme erhalten die interessierten Feuerwehren alle weiteren Informationen sowie das erforderliche Anmeldeformular.

Formen und Stufen der Leistungsprüfung

Die Leistungsprüfung kann – abhängig von der Ausrüstung der Feuerwehr – in zwei Formen und drei Stufen absolviert werden:

  • Form A: für Feuerwehren mit hydraulischem Rettungsgerät
  • Form B: für Feuerwehren ohne hydraulisches Rettungsgerät, jedoch mit technischer Ausrüstung

Wichtiger Hinweis:

Es ist nicht möglich, die Prüfung in verschiedenen Stufen mit unterschiedlichen Formen zu kombinieren (z. B. Stufe 1 in Form A und Stufe 2 in Form B). Es können jedoch alle drei Stufen entweder vollständig in Form A oder vollständig in Form B absolviert werden.

Die Teilnahme an den höheren Stufen (Stufe 2 und 3) ist jeweils erst nach zwei Jahren möglich, frühestens jedoch nach 22 Monaten.

Nach der Prüfung ist das ausgefüllte Wertungsblatt durch den Bezirksfeuerwehrverband (BFV) an den Landesfeuerwehrverband (LFV) weiterzuleiten, damit die Ergebnisse im Verwaltungsprogramm FDIS eingetragen werden können.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Alle Teilnehmer müssen aktive Mitglieder einer Feuerwehr sein.
  • Voraussetzung ist der Nachweis über:

o den Grundlehrgango einen Technischen Lehrgang

o einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs (entweder ein 16-stündiger Grundkurs oder ein 8-stündiger Auffrischungskurs, wobei der zugrunde liegende 16-Stunden-Kurs nachgewiesen sein muss).

Zusätzliche Anforderungen:

  • Gruppenkommandant: Nachweis des Gruppenkommandanten-Lehrgangs
  • Maschinist: Nachweis des Maschinisten-Lehrgangs sowie der erforderlichen Führerscheine.
  • Falls ein Feuerwehrfahrzeug mit Ladekran (SRF) eingesetzt wird, muss der Maschinist zusätzlich über einen gültigen Kranschein verfügen.

Geräte für die Vorbereitung

Für die Vorbereitung und Abnahme der Prüfung stellt der BFV zwei Gerätewagen (Übungsgestelle) zur Verfügung. Diese können von den Feuerwehren ausgeliehen werden.

Aktuelle Ausleihtermine 2025:

  • 25.10.2025     Feuerwehren Wald / Leins
  • 13.11.2025    Feuerwehr Längenfeld
  • 22.11.2025   Feuerwehr Wenns

Die maximale Ausleihdauer beträgt 12 Wochen, gerechnet vom Tag des Bewerbs rückwärts.

Planung eines Bewerbstermins

Bei der Festlegung des Termins sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Ist ein Gerätewagen verfügbar oder bereits an eine andere Feuerwehr verliehen?
  2. Gibt es an diesem Termin andere Feuerwehrveranstaltungen (z. B. FLA Bronze/Silber, Bezirksnassbewerb)?
  3. Ist der Übungsplatz zum gewünschten Termin nutzbar?

Terminvereinbarung

Die endgültige Terminabsprache erfolgt mit dem Hauptbewerter des BFV Imst: ABI Martin Föger – Kontakt per Mail: m.foeger@feuerwehr.tirol

Interesse?

Wenn wir euer Interesse an der Leistungsprüfung Technische Hilfeleistung geweckt haben, meldet euch gerne bei uns. Wir stehen euch für Fragen oder nähere Informationen jederzeit zur Verfügung!